Ratgeber · Arbeitsrecht

Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz

Definition

Ruhepause: Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, die nicht zur Arbeitszeit zählt (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Nach § 4 ArbZG beträgt sie mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeit.

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine Ruhezeit von grundsätzlich mindestens elf Stunden liegen (§ 5).

Stand: 25.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz gesagt

  • Mehr als 6 Std. Arbeit → mindestens 30 Minuten Pause.
  • Mehr als 9 Std. Arbeit → mindestens 45 Minuten Pause.
  • Pausen dürfen in Blöcke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Ruhezeit zwischen zwei Schichten: grundsätzlich mindestens 11 Stunden.

Ruhepausen (§ 4 ArbZG)

Die Ruhepausen richten sich nach der Arbeitszeit: bei mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als sechs Stunden am Stück darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.

Die Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Ruhepausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet.

Ruhezeit (§ 5 ArbZG)

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG)

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

Häufige Fragen

Wie lange Pause bei 8 Stunden Arbeit? +

Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG). Erst bei mehr als neun Stunden steigt die Mindestpause auf 45 Minuten.

Wie lange Pause bei mehr als 9 Stunden? +

Mindestens 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Blöcke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein? +

Grundsätzlich mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG); in einzelnen Branchen ist eine Verkürzung um bis zu eine Stunde mit Ausgleich möglich.

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